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Ihr Haus, Ihr Auto, Ihr Pferd -
ab Morgen im Internet

Sicher haben Sie schon einmal eine Stadtrundfahrt gemacht. Vorbei geht es an markanten Plätzen und Sehenswürdigkeiten, aber auch an Wohnhausfassaden. Man stelle sich einmal vor, ein Bewohner würde das Zuschaustellen seines Hauses verbieten. In diesem Falle müsste er sein Haus verhüllen.

Zugegeben, in der Straße, wo ich wohne, werden keine Touristenströme durchgeschleust, so bleibt meine Hausfassade – ich meine die meines Vermieters – für die meisten unbesichtigt. Selbst wenn diese Fassade durch die „bösen Onkels von Google“ ins Internet gestellt wird, wird es keine große Fan-Gemeinde geben, die ausgerechnet dieses Haus via Google Street-View besichtigen wollen.

Dennoch sind Unsicherheiten von Bürgern berechtigt und ernst zu nehmen, zumal die Medien unermüdlich diese Unsicherheiten forcieren. Das Misstrauen richtet sich dabei nicht unbedingt gegen Street View, sondern gegen das Unternehmen Google selbst. Google bietet zwar ein umfangreichen Service (Suchmaschine, Google-Maps, Google-Earth), sammelt hierfür allerdings Unmengen von persönlichen Daten. Selbst Ihre Internetsuche über Google, das beliebte Googeln, wird vom Unternehmen registriert und für einige Tage gespeichert. Ihr Suchverhalten kann somit beispielsweise zu Werbezwecken genutzt werden. Es ist schon interessant zu wissen, was Google mit meinen Daten macht. So können theoretisch anhand von Hausfassaden die Bewohner identifiziert werden. Aber das kann ein Besucher der Straße auch. Er braucht kein Google, um von der Adresse auf den Bewohner zu schließen. Viele Firmen, bei denen Sie Ihre Adresse angeben, verkaufen schon lange Adressen an andere Werbefirmen. Und hier wird der Datenschutz teilweise viel gravierender verletzt.

Was macht Google eigentlich wirklich? Google fuhr bereits mit einer Kamera durch die Straßen und hat die Häuserfronten fotografiert. Die Kamera hat ungefähr die Höhe eines in einem Reisebus sitzenden Fahrgastes. Während letzterer das Treiben vor den Häusern beobachten kann, begnügt sich der Internetbetrachter mit Panoramabilder, die aus Einzelbilder erstellt werden. Es entsteht folglich kein Film. Da die Kamera auf der Straße bleibt, sind Aufnahmen von Hinterhöfen gar nicht möglich. Die Kamera sieht also nur das, was ein Passant auch sehen würde. Allerdings fährt Google nur einmal durch die Straßen, steht zufällig der Sperrmüll vor der Tür, so wird dieser im Internet verewigt. Dieses Bild würde möglicherweise auch dem Passanten bleiben, wenn er nur einmal die Straße entlang geht.

Einige sind der Meinung, dass ihr Haus keiner ohne Erlaubnis fotografieren und veröffentlichen darf. Hier wird oft mit dem „Recht am eigenen Bild“ argumentiert. Das Recht am eigenen Bild beschränkt sich allerdings nur auf die eigene Person, bedeutet, dass Bilder einer oder mehrerer Personen nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden dürfen. Hingegen dürfen Privathäuser (von der Straße aus) fotografiert und auch veröffentlicht werden. Vielleicht haben Sie auch schon einmal ein schönes altes Fachwerkhaus fotografiert. Haben Sie den Eigentümer um Erlaubnis gebeten? Vermutlich nicht. Wer also ein schönes Haus hat, muss damit rechnen, dass es häufig fotografiert wird. Geschützt ist also (nur) der, der ein schönes Gesicht hat, denn dieses darf nicht ohne seiner Erlaubnis abgelichtet und veröffentlicht werden. Auch hier werde ich vermutlich nicht so viele Anfragen erhalten...

Beim in Deutschland neuen Angebot von Google werden Gesichter und Autokennzeichen automatisch unkenntlich gemacht. Dieses Verfahren funktioniere nahezu einwandfrei. Sollten sich Personen dennoch auf einem Bild wieder erkennen, werden diese nachträglich unkenntlich gemacht.

Nach jetziger Rechtsprechung ist das Vorhaben von Google also legal. Der bestehende Datenschutz wird eingehalten. Es muss also diskutiert werden, ob das jetzige Datenschutzgesetz ausreichend ist. Und um diese Diskussion geht es im Augenblick, wie gewohnt, kurz vor Torschluss...

Bemerkenswert bei dieser ganzen Diskussion ist die emotionale Ebene. Während in anderen Ländern Street View ohne großes Tamtam eingeführt wurde, tut sich der Deutsche schwer. Nach Einführung werden sich die Wogen der Entrüstung vermutlich glätten, denn dann werden zahlreiche den Service nutzen und virtuell durch die Straße seiner Kollegen reisen. Auch eine Stadtrundfahrt durch Berlin wäre von Zuhause aus möglich.

Obwohl die Verantwortlichen von Google rechtlich (noch) nicht dazu verpflichtet sind, kommen sie den deutschen Bürgern entgegen, indem sie die Möglichkeit eingeräumt haben, die Veröffentlichung ihrer Hausfassade im Internet im Vorfeld zu widerrufen. Auch nach Veröffentlichung kann eine Unkenntlichmachung beantragt werden.



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