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Die Schwerbehindertenvertretung


In jedem größeren Betrieb ist gesetzlich eine Schwerbehindertenvertretung vorgeschrieben. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Integrationsgedanken zu verfolgen; er arbeitet eng mit dem Integrationsamt zusammen und ist vor Ort Ansprechpartner für schwerbehinderte und deren gleichgestellte Arbeitnehmer, sie berät aber auch Arbeitgeber bei der Einstellung neuer Mitarbeiter darin, ob die zu besetzende Stelle auch durch einen behinderten Bewerber besetzt werden kann. Sie vertritt also Belange schwerbehinderter Mitarbeiter und versucht gegenseitige Vorurteile abzubauen.

Die Schwerbehindertenvertretung  ist berechtigt, an Sitzungen des Betriebsrates bzw. der Mitarbeitervertretung teilzunehmen, ist jedoch nicht stimmberechtigt. Sie ist ebenso berechtigt, bei allen Einstellungsgesprächen dabei zu sein.

Die Schwerbehindertenvertretung berät und unterstützt behinderte Arbeitnehmer

  • wenn der Arbeitsplatz aufgrund der Behinderung gefährdet ist
  • wenn es darum geht, einen Arbeitsplatz behindertengerecht zu gestalten
  • beim Gleichstellungsantrag
  • wenn man unzufrieden ist.

Die Schwerbehindertenvertretung berät und unterstützt aber auch Arbeitgeber

  • bei der Einstellung behinderter Bewerber
  • bei der Finanzierung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes

Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet eng mit dem Integrationsamt zusammen. Von hierher erhält sie Unterstützung bei der Erstellung behindertengerechter Arbeitsplätze.

Seit 2002 bin ich Schwerbehindertenvertreter am St. Franziskus-Hospital in Ahlen. Ich kann  nur jeden schwerbehinderten Arbeitnehmer raten, sich bei beruflichen Problemen an die Schwerbehindertenvertretung zu wenden. Ein solches Gespräch kann mögliche Probleme klären, das berühmte Kind retten, bevor es in den Brunnen gefallen ist. Die Beratung kostet nichts und ist völlig unverbindlich.

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