Schwerbehindert
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schwerbehindert


„Schwerbehindert“ ist derjenige, der mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 hat. Bis zu einem GdB von 50 hat der behinderte Mensch "nur" steuerliche Vorteile. Viele Nachteilsausgleiche erhält man erst als "schwerbehinderter" Mensch.

Auch den besonderen Kündigungsschutz genießen nur "schwerbehinderte" Mitarbeiter oder Gleichgestellte (s. Gleichstellung).

Die damalige Angabe von Prozenten gibt es nicht mehr, da diese stets irrführend war. Wer beispielsweise 50 % schwerbehindert war, ist ja nicht nur zu 50 % einsetzbar. Was machen dann die, die 100 % schwerbehindert sind...? Daher sollte man sich angewöhnen, immer vom "Grad der Behinderung" zu sprechen. Es gibt noch genug (auch behinderte) Menschen, die immer noch den Prozentausdruck verwenden.

 

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