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Rechte einfordern


Schwerbehinderte Arbeitnehmer und deren Gleichgestellte (s. Gleichstellung) stehen im Arbeitsleben unter einem besonderen Schutz, der im Sozialgesetzbuch geregelt ist.

Damit der Arbeitnehmer gegenüber seines Arbeitgebers seine Rechte als schwerbehinderter Mensch einfordern kann, muss er dem Arbeitgeber über seine Schwerbehinderung informieren.

Wenn er diese Rechte bzw. den Schutz nicht in Anspruch nehmen möchte, brauch er seinem Arbeitgeber auch nichts über seine Behinderung mitteilen, sofern diese seine Tätigkeit nicht beeinflusst. Wird er jedoch vom Arbeitgeber danach gefragt, ob er als „schwerbehindert“ anerkannt ist, so muss er dieses angeben.

WICHTIG: Sofern seine Behinderung nicht seine Arbeit beeinflusst, braucht er jedoch keine näheren Angaben zu seiner Behinderung machen. 

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