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Die Behinderung der Gesellschaft


Ein Mensch wird erst dann zu einem behinderten Menschen, wenn er durch Barrieren oder durch andere Menschen behindert wird! Da unsere schnelllebige Gesellschaft nicht behindertengerecht ist, somit auch nicht „menschengerecht“, gibt es behinderte Menschen.

Unsere Gesellschaft hat es verlernt, mit Schwächen leben zu können, weil sie nach außen stark sein muss. Ein behinderter Mensch ist ein Schwachpunkt, somit ein Mensch, mit dem die Gesellschaft schwer leben kann.

Schon allein die Tatsache, dass ein Mensch als „schwerbehindert“ „anerkannt“ ist, macht es für diesen Menschen schwierig, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Der Begriff „Schwerbehinderung“ wird zu sehr mit „Schwäche“ in Verbindung gebracht, die ich mir als Arbeitgeber nicht leisten kann und darf. Zunächst muss also das immer noch herrschende Vorurteil abgebaut werden, dass ein Ausweis etwas über die Fähigkeit und Nichtfähigkeit eines Menschen aussagt.

Abgesehen von diesen Fähigkeiten ist jeder Mensch ein Teil dieser Gesellschaft und dazu berechtigt, sich an und in dieser Gesellschaft mit seinen Fähigkeiten zu beteiligen. Er darf nicht daran gehindert und damit behindert werden, sich wie jeder andere auch beweisen und behaupten zu können. Letztendlich kann nur er dadurch falsche Vorurteile gegenüber ihm abbauen.

Ein sogenannter nichtbehinderter, also in der Arbeitswelt funktionierender Mensch vergisst häufig, dass auch er irgendwann nicht mehr so funktioniert wie es andere erwarten, sei es altersbedingt (wir müssen ja alle bis ins hohe Alter arbeiten) oder durch einen tragischen Unfall. Aber auch berufsbedingt kann ein für den Arbeitgeber gut funktionierender Mitarbeiter plötzlich so gesundheitlich eingeschränkt werden, er ist von heute auf morgen „behindert“ und behindert dadurch möglicherweise aus der Sicht des Arbeitgebers den zügigen Arbeitsablauf. Der sonst so sichere Arbeitsplatz, das damit verbundene sichere Einkommen ist gefährdet, nicht selten steht dadurch die Existenz auf dem Spiel.

Das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen die Selbstbestimmung und Teilnahme am Leben in unserer Gesellschaft. Es regelt somit auch die Eingliederung behinderte Menschen im Arbeitsleben und den Kündigungsschutz behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Integrationsämter und die Schwerbehindertenvertretung vor Ort haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass diese Rechte und Pflichten umgesetzt und eingehalten werden. Ziel dabei ist, dass kein arbeitswilliger Mensch aufgrund seiner Behinderung benachteiligt wird.

Die Gesellschaft muss lernen, die Vielfalt der Menschen mit all deren Stärken und Schwächen anzuerkennen, sie muss lernen, dieses Potenzial an Fähigkeiten optimal zu nutzen, denn dann ist Integration keine Frage des Gesetzes mehr, sondern Selbstverständlichkeit.

Josef Schwarzkopf

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